Die Lübecker Altstadt gehört seit 1987 zum UNESCO-Welterbe. Laut der im RECON ausgewerteten Stadttypologie prägen zahlreiche Giebelhäuser sowie typische Gänge und Höfe das Gebiet; mehr als eintausend Profanbauten stehen zusätzlich einzeln unter Denkmalschutz. Daraus folgt ausdrücklich nicht, dass jedes Haus schmal, jede Küche klein oder jedes Vorhaben gleich genehmigungspflichtig ist.
Erstens: Transportweg. Haustür, Gang, Hof, Treppe, Podeste und Kurven werden bis zum Raum gemessen. Lange Arbeitsplatten und vormontierte Teile müssen diesen Weg tatsächlich passieren können. Teilungen werden geplant, bevor Material bestellt wird.
Zweitens: reales Aufmaß. Historische Wände, Böden und Winkel werden nicht aus einer idealisierten Zeichnung übernommen. Passleisten, Sockel, Arbeitsplatte und Schrankanschlüsse richten sich nach dem Objekt. Reversible oder maßgefertigte Lösungen können sinnvoll sein, sind aber keine pauschale Pflicht.
Drittens: Anschlüsse und Abluft. Wasser, Strom, Lüftung und vorhandene Schächte werden aufgenommen. Ein Außenwanddurchbruch wird nicht versprochen, solange Eigentum, Substanz und Schutzstatus ungeklärt sind. Umluft ist eine prüfbare Alternative, keine automatische Antwort.
Viertens: Schutzstatus. Bei möglicher geschützter Bausubstanz werden Eigentümer, Fachplanung und zuständige Stelle früh einbezogen. Die Planung trennt lose Möbelentscheidungen von festen Eingriffen. Sie ersetzt weder eine denkmalrechtliche Auskunft noch eine technische Freigabe.
Quellen: UNESCO World Heritage Centre, Eintrag 272 „Hanseatic City of Lübeck“, sowie die im Lübeck-RECON dokumentierte Altstadt-Typologie. Küchenfolgen sind redaktionelle Ableitungen und werden je Objekt geprüft.